Mindestlohn - existenzsichernde Grundlage für die Rente und andere Lohnersatzleistungen?

 

 

Von seiner Hände Arbeit muss der Mensch auch leben können. Dieser Satz war einer der Hauptargumente der Befürworter des Mindestlohns. Endlich ein Lohn in existenzsichernder Höhe. Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) und auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stimmten in dieser positiven Bewertung überein.

 

Wir sind der Frage nachgegangen, wie sich der Mindestlohn auf kurzfristige Lohnersatzleistungen, also auf die Berechnung von Krankengeld und Arbeitslosengeld I. auswirkt.

 

Und wir haben nachgerechnet, ob der Mindestlohn eine existenzsichernde Grundlage für die Altersrente ist.

 

Dabei gingen wir von vollschichtig tätigen Arbeitnehmern aus, die aus dem Mindestlohn in Höhe von monatlich 1.473 Brutto ein Netto-Arbeitsentgelt in Höhe von rund 1.076 Euro (Steuerklasse I) bzw. rund 1.171 Euro (Steuerklasse III) erzielen.

 

 

In aller Kürze:


Krankengeld und Arbeitslosengeld I.:


Im Falle längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeiten eines vollschichtig tätigen Arbeitsnehmers mit Mindestlohn liegt das Krankengeld – je nach Steuerklasse (I oder III) – zwischen rund 850 und 910 Euro netto monatlich.

 

Würde der vollschichtig tätige Arbeitnehmer arbeitslos, könnte er vorübergehend mit Leistungen (Arbeitslosengeld I) zwischen rund 640 und 690 Euro monatlich rechnen  - wiederum je nach Steuerklasse (I oder III).

 

Und wie sieht es bei der Altersrente aus?

 

Würde ein Arbeitnehmer zwischen seinem 16. und 63. Lebensjahr ohne Unterbrechung (!) vollschichtig beruflich tätig sein und dabei mit seinem Arbeitgeber stets Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung aus einem Mindestlohn abführen, würde er nach 47 Versicherungsjahren eine Brutto-Altersrente in Höhe von rund 690 Euro erhalten.

 

Diese Altersrente würde wegen vorzeitiger Inanspruchnahme um

14,4 % auf rund 590 Euro gekürzt.

 

Von diesem Betrag müssten außerdem die Beiträge des Rentners zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

 

Der Netto-Zahlbetrag der Altersrente würde bei rund 531 Euro liegen…

 

(Vor diesem Hintergrund soll folgender Rat der Deutschen Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) nicht unerwähnt bleiben: „Als Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes monatliches Einkommen durchschnittlich unter 773 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“ …).

Kommentare: 1 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Audie Benham (Freitag, 03 Februar 2017 09:57)


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