Wir beraten Unfallverletzte nach Arbeits- oder Wegeunfällen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung in allen Angelegenheiten gegenüber der Berufsgenossenschaft/dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn es also um Fragen im Zusammenhang mit

 

  • medizinischer Rehabilitation,
  • beruflicher Wiedereingliederung (Teilhabe),
  • Leistungen (Verletztengeld, Teilhabe, Rente, Pflege...) oder bei
  • Wegeunfällen im Straßenverkehr um die Berechnung von    Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung

 

geht, sprechen Sie uns bitte an.