Rentenberater?
Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater auf dem Gebiet des Sozialrechts und in diesem Rahmen wie Rechtsanwälte tätig.
Die Erlaubnis hierzu wird Rentenberatern aufgrund besonderer Qualifikation und Berufserfahrung durch die Zulassungsbehörde (hier: Oberlandesgericht Köln) erteilt. Die Berufsbezeichnung "Rentenberater" setzt die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister voraus. Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG.